Enns unterhalb Hilfswehr

Beschreibung

Die Enns unterhalb der Hilfswehr ist ein Mischwasser zwischen Äschen- und Barbenregion.

Grenzen

Beidseitig vom Hilfswehr bis zu Enns KM 1,846 im Bereich des Ennshafens.

Fischbestand

Forellen- u. Karpfenartige, Hechte, Barsche

Befischungsart

Zwei Ruten mit je einer Anbissstelle.

Alle Befischungsarten laut Fischereigesetz sind erlaubt.

Die Verwendung von Mais als Köder und das Anfüttern sind im Bereich von der Hilfswehr bis zur Makierungstafel beim Steinwurf verboten!

Das Fischen ist nur vom Ufer aus gestattet. Die Verwendung von Booten, Bellybooten oder ähnlichem ist nicht gestattet.

Das Angeln von der Wehranlage aus sowie die Befischung des Fischaufstieges sind verboten!

Das rechte Ufer darf nur mit der niederösterreichischen Fischerkarte befischt werden!
Bitte beachten Sie, dass zwischen Oberösterreich und Niederösterreich Unterschiede hinsichtlich Schonzeiten und Mindestfangmaßen gegeben sind.

Saison

1. Jänner bis 31. Dezember

Vom 1.4. bis zum 31.5. (also in den Monaten April und Mai) von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang, sonst ist das Nachtfischen erlaubt.

Im unteren Revierteil von der Makierungstafel beim Steinwurf bis zur Grenze bei Enns KM 1,846 ist das Angeln auf Raubfische (Spinnfischen, Fischen mit toten Köderfischen oder Fischstücken) vom 1. Februar bis 31. Mai (also in den Monaten Februar, März, April und Mai) verboten.

Lizenzinformationen

Preise

Jahreskarte (30 Tage) EUR 190,00

Sonstiges

lt. Lizenz

Online-Lizenzausgabe

Für die Strecke Enns unterhalb Hilfswehr können hier Lizenzen online gekauft werden!

Entnahme und Mindestfangmaße

Entnahme pro Tag 6 Fische, davon maximal 4 Salmoniden

Pro Saison dürfen maximal 3 Raubfische (Hecht, Zander, Wolgazander) entnommen werden.

Die Entnahme des Huchens ist untersagt!

Mindestfangmaße:
Bachforelle, Bachsaibling, Regenbogenforelle: 30 cm
Brachse, Blaunase: 30 cm
Äsche: 43 cm
Karpfen und Barbe: 40 cm
Schied: 50 cm

Allenfalls zusätzliche abweichende Mindestfangmaße lt. Lizenz beachten!

Für alle anderen Arten gelten die gesetzlichen Mindestmaße.

Hinweise

EINTRAGUNGSPFLICHT: In die beiliegende Tabelle sind vor Beginn des Angelns das jeweilige DATUM und der WOCHENTAG, sowie gehälterte (=entnommene) FISCHE sofort nach dem Fang, einzutragen.

Die Lizenz ist an den Verein zurückzugeben!

Bilder